Der Bund gestaltet den Asylbereich neu und will die Asylverfahren deutlich beschleunigen. Mit diesem Vorgehen weist er den Kantonen künftig nur noch Personen zu, die eine vergleichsweise hohe Chance haben, als anerkannte Flüchtlinge oder vorläufig Aufgenommene in der Schweiz bleiben zu dürfen. Daher verabschiedete der Regierungsrat im August 2016 eine Strategie, um den Asyl- und Flüchtlingsbereich im Kanton Bern neu zu organisieren. Der Grosse Rat nahm diese Strategie anlässlich der Novembersession 2016 zur Kenntnis. Nun verabschiedete der Regierungsrat die Detailkonzeption, die auf dieser Strategie aufbaut. Dabei will er sowohl den Bereich der Asylsozialhilfe und Integration von vorläufig Aufgenommenen und anerkannten Flüchtlingen als auch die Nothilfe und den Wegweisungsvollzug weiter optimieren.
Fünf regionale Partner und ein neues Integrationsmodell
Die zentralen Elemente der Neuerung im Asyl- und Flüchtlingsbereich im Überblick:
- Mit einer Konzentration der Zuständigkeit für den Asyl- und Flüchtlingsbereich bei der Gesundheits- und Fürsorgedirektion, bzw. der operativen Umsetzung durch fünf regionale Partner können die Organisation wesentlich vereinfacht und die Schnittstellen reduziert werden
- Die regionalen Partner werden für Unterbringung, Asylsozialhilfe und Koordination der Integration (Zielvereinbarungen, Standortbestimmung und Vermittlung von Angeboten zur Integration) zuständig sein
- Das neue Integrationsmodell legt den Fokus auf rasche Integration in den Arbeitsmarkt bzw. in die berufliche Ausbildung
- Die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft wird intensiviert sowie die Freiwilligenarbeit und der Beitrag der Kirchen verstärkt koordiniert
- Gezielt werden die Massnahmen zur Integration gestärkt, so unter anderem durch einen professionellen Sprachunterricht nach einem positiven Asylentscheid (vorläufig Aufgenommene und anerkannte Flüchtlinge)
- Die vorläufig Aufgenommenen und die anerkannten Flüchtlinge sind verpflichtet, mit einer aktiven Grundhaltung die erforderlichen Sprach- und Grundkompetenzen rasch zu erwerben. Die Anreize zur raschen Integration werden verstärkt, indem die Sozialhilfe und die Form der Unterbringung vom Integrationsstand abhängig ist
- Die Gemeinden sowie die Regierungsstatthalterinnen und -statthalter werden insbesondere bei der Unterbringung stärker einbezogen
- Klare Zielvorgaben und ein transparenter Kostenausweis sollen zur Kosteneffizienz beitragen.
Die Integrationsförderung von vorläufig Aufgenommenen und anerkannten Flüchtlingen wird grösstenteils aus Bundesmitteln finanziert. Die Kantone müssen dem Bund in kantonalen Integrationsprogrammen aufzeigen, wie sie diese Mittel verwenden. Deshalb sind die zentralen Elemente des Integrationsmodells auch im Kantonalen Integrationsprogramm 2018 – 2021 enthalten, welches der Regierungsrat an der gleichen Sitzung verabschiedet hat.
Wegweisungsvollzug ab Bundeszentren und kantonalen Rückkehrzentren
Bei der Nothilfe und dem Vollzug der Wegweisungen sind die zentralen Elemente:
- Die Nothilfe und der Wegweisungsvollzug sind bei der Polizei- und Militärdirektion konzentriert
- Abgewiesene, nothilfebeziehende Asylsuchende werden in separaten Rückkehrzentren untergebracht, die vom Amt für Migration geführt werden
- Der Wegweisungsvollzug erfolgt neu auch ab den Bundesasylzentren und ab den kantonalen Rückkehrzentren
Weiteres Vorgehen
Mit der Verabschiedung der «Detailkonzeption Neustrukturierung Asyl- und Flüchtlingsbereich im Kanton Bern» hat der Regierungsrat die Konzeptionsphase des Projekts «Neustrukturierung des Asyl- und Flüchtlingsbereichs im Kanton Bern» (NA-BE) abgeschlossen. Der Regierungsrat verabschiedete zuhanden des Grossen Rats den Verpflichtungskredit in der Höhe von 742‘000 Franken zur externen Unterstützung während der Umsetzungsphase. Das Geschäft wird voraussichtlich anlässlich der Novembersession 2017 im Grossen Rat behandelt. Die Umsetzung der Neustrukturierung erfolgt zeitlich gestaffelt bis in das Jahr 2020.